Unterschied private gesetzliche Pflegeversicherung
Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung? Diese Frage lässt sich in zweierlei Hinsicht verstehen: Auf der einen Seite gibt es innerhalb der Pflegepflichtversicherung Unterschiede zwischen den rund 70 Millionen gesetzlich und den um die 9 Millionen privat versicherten Menschen. Seit 1995 ist die Pflegeversicherung für jeden Deutschen ebenso wie die Krankenversicherung Pflicht. Dies ist im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) fest verankert. Abseits dieser verpflichtenden Pflegeversicherung gibt es auf der anderen Seite freiwilige private Pflegezusatzversicherungen, die sowohl von Privatpatienten als auch von gesetzlich versicherten Personen abgeschlossen werden können.
In diesem Beitrag möchte tarifini.de in diesem Zusammenhang alle Missverständnisse endgültig aufräumen und die Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung bis ins Detail vorstellen.
Private und gesetzliche Pflegeversicherung im Vergleich
Die soziale Pflegeversicherung funktioniert nach demselben Prinzip wie die Krankenversicherung. Der Krankenversicherer ist gleichzeitig auch Träger der Pflegeversicherung. Das heißt, Versicherte zahlen jeden Monat den Großteil ihres Beitrags für die Krankenversicherung und dazu beim selben Anbieter ebenfalls einen deutlich kleineren Anteil für die Pflegeversicherung. Aktuell müssen gesetzlich Versicherte 2,35 Prozent ihres Einkommens für die Pflegeversicherung zahlen. Bei kinderlosen Menschen sind es sogar 2,6 Prozent. Von dieser zusätzlichen Belastung des Portemonnnaies ausgenommen sind etwa Zivildienstleistende, Rentner vor dem Geburtsjahr 1940 sowie junge Erwachsene unter 23 Jahren. Da die Angehörigen von Pflegebedürftigen sowie auch Dienstleister und Einrichtungen finanziell stärker unterstützt werden sollen, wird der Beitrag bald erneut erhöht. Bis Ende 2017 wird er um 0,2 Prozentpunkte, also auf 2,55 beziehungsweise 2,8 Prozent angehoben.
Somit kommt es innerhalb der PKV insgesamt zu einer starken Spanne der Prämien. Im Bezug auf die private Pflegeversicherung greift der Gesetzgeber jedoch deutlich stärker ein als bei der privaten Krankenversicherung. Das gilt nicht nur die Beiträge, sondern auch für die Leistungen. Konkret dürfen die Prämien nicht nach Geschlecht unterschieden, Vorerkrankungen nicht ausgeschlossen werden und auch pflegebedürftigen Personen nicht gänzlich der Versicherungschutz verwehrt bleiben. Außerdem werden Kinder ohne Zusatzkosten mitversichert. Ein wesentlicher Unterschied der Pflegeversicherung zur Krankenversicherung besteht also darin, dass die Leistungen innerhalb der Branche per Gesetz identisch sind. Bei der Krankenversicherung ist es ansonsten üblich, den Schutz individuell auszuhandeln. Zudem benötigt jedes Familienmitglied eine eigene Krankenversicherung.
Wie hoch die Beiträge für die Pflegeversicherung in der PKV sind, ist relativ kompliziert. Einen großen Einfluss hat, ob der Versicherte schon vor der Einführung der Sozialversicherung 1995 privat versichert war oder erst danach in die PKV eingetreten ist. Wer länger als 1995 Privatpatient ist, darf in keinem Fall mehr zahlen als in der gesetzlichen Pflegeversicherung vorgesehen. Diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2015 96,94 Euro. Darüber hinaus sind einige Vergünstigungen vorgesehen: Wer Anspruch auf Beihilfe hat, zahlt nur die Hälfte. Zudem dürfen Ehegatten insgesamt nicht mehr als das 1,5 fache, also rund 145 Euro, beisteuern. Nach fünfjähriger Mitgliedschaft in der PKV ist der Beitrag auch für alle Menschen auf den Höchstwert von aktuell rund 97 Euro begrenzt, auch wenn sich die Personen erst nach 1995 kranken- und pflegeversichert haben. Für neuere Mitglieder der PKV können die Prämien indes höher ausfallen als der Maximalbetrag von 96,94 Euro.
Fazit: Geringer Unterschied zwischen privater und gesetzliche Pflegeversicherung
Was heißt das nun für den Unterschied zwischen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung? Ein Zwei-Klassen-System, wie sie Kritiker der Krankenversicherung gerne vorwerfen, gibt es bei der Pflegeversicherung nicht. Im Bezug auf die Leistungen machen sich sogar gar keine Differenzen zwischen der privaten und der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bemerkbar, da sie vom Gesetzgeber einheitlich geregelt sind. Kleinere Unterschiede sind bei den Prämien vorhanden, die entweder nach dem Einkommen (GKV) oder dem individuellen Risiko (PKV) ermittelt werden.
Die Gemeinsamkeit besteht vor allem darin, dass sich beide Pflegepflichtversicherungen bei der Auszahlung der Leistungen nicht an den tatsächlichen Kosten orientieren. Sie sind eher als Teilversicherung zu verstehen, da die Pflegekosten oftmals höher sind als die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Diese Versorgungslücke ist in der höchsten Pflegestufe III laut dem Verbrauchermagazin ZDF-Wiso bis zu 2.000 Euro pro Monat groß. Die Stiftung Warentest beziffert das fehlende Kapital im schlimmsten Fall sogar auf bis 2.300 Euro. Auch bei einer geringeren Hilfebedürftigkeit fehlen oftmals mehrere Hundert Euro bis hin zu einem vierstelligen Betrag im Monat. Daher denken viele Deutsche über eine private Pflegezusatzversicherungen als Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung nach. Dies ist insbesondere für Menschen sinnvoll, die nicht in ausreichendem Umfang selbst für das Alter vorsorgen können.
Unterschied Pflegepflichtversicherung und freiwillige Zusatzversicherung
Aus diesem Grund möchten wir nun auch den Unterschied zwischen den Pflegepflichtversicherungen und den freiwilligen Zusatzversicherungen erläutern. Es gibt viele Produkte und Formen, die für den Laien schwer zu durchschauen sind. Sie haben aber eins gemeinsam: Sie unterliegen nicht dem öffentlichen Sozialgesetzbuch, sondern dem privaten Vertragsrecht. Somit können Versicherte aufgrund einer bereits bestehenden Pflegebedürfigkeit von dem Unternehmen komplett abgewiesen werden. Auch Leistungsausschlüsse und Prämienaufschläge sind an der Tagesordnung. Verbraucherschützer raten deshalb zu vorausschauendem Handeln: Je früher der Abschluss, desto größer ist die Chance, einen bezahlbaren und umfangreichen Schutz zu finden. Da die Vertragsinhalte individuell ausgehandelt werden können, müssen Bürger einige Stolpersteine umgehen. Gesetzlich einheitliche Leistungen gibt es schließlich nicht. Einige wichtige verbraucherfreundliche Regelungen sind laut ZDF-WISO unter anderem:
- Der Versicherer zahlt auch in der Pflegestufe 0, also auch an demenzkranke Personen
- In Abhängigkeit von der Pflegestufe I, II oder II steigen zudem die Leistungen dynamisch an
- Der Versicherungsschutz tritt sofort und nicht erst nach bis zu 5 Jahren in Kraft
- Wird der Versicherte pflegebedürftig, ist er davon befreit, weiterhin Prämien zu bezahlen
Anders als in der Pflegepflichtversicherung gibt es zudem nicht die eine Pflegezusatzversicherung, sondern verschieden konzipierte Formen. So hat sich das Pflegetagegeld etabliert, das einen frei verhandelbaren Tagesgeldsatz von beispielsweise 60 Euro vorsieht. Dieses kann flexibel verwendet werden, von der Finanzierung des Lebensunterhalts der pflegenden Angehörigen oder Haushaltshilfen bis hin zur Betreuuung einem Wohnheim. Der Nachteil der Pflegetagegeldversicherung besteht darin, dass auch diese Police möglicherweise nicht ganz ausreicht, um die tatsächlichen Kosten voll auszugleichen.
Daher steht dem Verbraucher als Alternative die Pflegekostenversicherung offen, welche die Versorgungslücke zwischen der Pflegepflichtversicherung und den realen Kosten in jedem Fall schließt. Dafür muss der Kunde den Bedarf aber regelmäßig nachweisen, was eine sehr aufwendige Angelegenheit ist.
Als dritte Möglichkeit bietet sich die Pflegerentenversicherung an, welche die Versicherung mit einem Sparvertrag kombiniert. Das mit der Zeit auf dem Konto gesammelte Geld kann später im Fall einer Pflegebedürfigkeit verwendet werden. Zudem schüttet der Versicherer eine monatliche Rente aus, wenn der Versicherte auf fremde Hilfe angewiesen ist. Dieser Betrag steht ähnlich wie das Pflegetageld frei zur Verfügung. Großer Nachteil dieses Modells sind die hohen Kosten, weshalb sich eine entsprechende Police in erster Linie für Besserverdiener eignet.
Ganz unbeteiligt ist der Staat aber auch bei der Pflegezusatzversicherung nicht. So werden viele Produkte auch von staatlicher Seite gefördert. Am bekanntesten ist der Pflege-Bahr, benannt nach dem damaligen Bundesminister für Gesundheit und FDP-Politiker, Daniel Bahr. Im Gegensatz zu den anderen Pflegezusatzversicherungen darf bei diesem staatlich geförderten Produkt niemand von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. In diesem Punkt ähnelt die Police also der Pflegepflichtversicherung. Bereits bei einer monatlichen Eigenleistung von 10 Euro steuert der Staat fünf Euro dazu. Allerdings fallen die Leistungen im Vergleich zu den anderen Pflegezusatzversicherung nach einhelliger Meinung der Verbraucherinstitutionen äußerst gering aus. Deshalb eignet sich der Pflege-Bahr nach Ansicht von Versicherungsexperten hauptsächlich für diejenigen Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen keinen anderen zusätzlichen Schutz erhalten.