Rentenversicherung für Studenten

Studentin mit SpardoseFür Studenten wird das Thema Rentenversicherung vor allem dann aktuell, wenn sie neben dem Studium noch arbeiten. In vielen Fällen werden auch bei einem Nebenjob Sozialabgaben fällig, sei es durch den Studenten oder den Arbeitgeber.

Dazu sollten sich Studenten möglichst frühzeitig Gedanken um ihre Altersvorsorge machen. Wer auch im Alter einen gewissen Lebensstandard genießen möchte, benötigt in jedem Fall eine private Altersversorgung. Je früher damit begonnen wird, desto geringer sind die monatlichen Belastungen. Selbst wenn während des Studiums nur einige Euro für die Altersversorgung beiseitegelegt werden können, zahlt sich dies im Alter aus.

Im Klartext:
Die private Altersvorsorge ist für Studenten zwar sinnvoll, jedoch nicht die wichtigste Absicherung. Sie sollten sich in erster Linie zum Thema Berufsunfähigkeitsabsicherung und Studenten-Privathaftpflicht informieren. Wenn im Monat noch Geld übrig ist, ist eine private Altersvorsorge eine sehr gute Option. Unsere Experten beraten Sie dazu kostenlos.

Gesetzliche Rentenversicherung bei Studenten

Sobald Studenten eine Beschäftigung aufnehmen, sollten sie sich auch mit dem Thema Rentenversicherung befassen. Je nach Art der Beschäftigung besteht eine Pflicht zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse oder nicht.

Rentenversicherung bei kurzfristigen Beschäftigungen

Von einer kurzfristigen Beschäftigung spricht man, wenn die Dauer der Tätigkeit bereits im Vorfeld auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt wird. Dazu darf ein monatliches Entgelt von 450 Euro nicht überschritten werden, was bei Studenten jedoch grundsätzlich ausgeschlossen ist. Für kurzfristige Beschäftigungen besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht.

Studenten mit Dauerbeschäftigung

Für Studenten mit einer Dauerbeschäftigung besteht für gesetzliche Rentenversicherung unabhängig vom Einkommen und der Wochenarbeitszeit eine Versicherungspflicht. Den Beitragssatz von 18,9 Prozent übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht in allen Fällen zur Hälfte.

Für sogenannten Minijobs mit einem monatlichen Einkommen von 450 Euro besteht seit dem 01.01.2013 eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt dabei einen Pauschalbetrag von 15 Prozent in die Rentenkasse ein. Bei Minijobs in Privathaushalten fällt ein pauschaler Betrag von 5 Prozent an. Der Student trägt einen Eigenanteil von 3,9 Prozent bzw. 13,9 Prozent in Privathaushalten. Allerdings haben Studenten mit einem Minijob jederzeit die Möglichkeit, sich schriftlich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Verdient der Student zwischen 450,01 und 850 Euro befindet er sich in der sogenannten Gleitzone. Hier müssen Studenten nur einen reduzierten Beitrag einzahlen, um die volle Rentenanwartschaft zu erhalten. Ausgenommen der Arbeitnehmer lässt sich von der Versicherungspflicht befreien.

Selbstständig tätige Studenten

Bis auf wenige Ausnahmen sind selbstständig oder freiberuflich tätige Studenten nicht rentenversicherungspflichtig. Liegt eine gesetzliche Versicherungspflicht vor ist der selbstständige Student versicherungsfrei, wenn der Verdienst unter 450 Euro beträgt. Studenten, die zahlen müssen oder sich freiwillig versichern müssen den kompletten Beitrag aus eigener Tasche bezahlen.

Rentenversicherung und Praktikum

Während des Praktikums werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen einer beruflichen Ausbildung vermittelt. Somit handelt es sich dabei um eine versicherungspflichtige Beschäftigung.

Ausnahmen gelten bei:

  • einem nach der Prüfungsverordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, wobei Einkommen und Wochenarbeitszeit keine Rolle spielen.
  • einem freiwilligen Zwischenpraktikum mit einem Einkommen bis 450 Euro. Die wöchentliche Arbeitszeit ist dabei unerheblich.
  • Wird ein vorgeschriebenes Praktikum vor oder nach dem Studium durchgeführt, gilt dies grundsätzlich als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dies gilt auch dann, wenn das Praktikum weniger als zwei Monate dauert oder das Einkommen unter 450 Euro liegt. Im Gegenzug gelten die Regelungen zur Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen nicht.

Anrechnungszeiten während des Studiums

Auch wenn während des Studiums keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden, können diese später dennoch für die Rente angerechnet werden. Für das Studium oder eine Schulausbildung werden ab dem 17. Lebensjahr maximal acht Jahre angerechnet. Ein Abschluss muss dabei nicht nachgewiesen werden.

Private Altersvorsorge für Studenten wird staatlich gefördert

Studenten, die sich eine private Altersvorsorge aufbauen möchten können in vielen Fällen von staatlichen Förderungen profitieren. Wer beispielsweise aufgrund einer abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit rentenversicherungspflichtig ist und der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, zählt zum förderungsberechtigten Kreis für die Riester Rente.

So kommen auch Studenten in den Genuss der jährlichen Förderung in Höhe von 154 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass Studenten mindestens 4 Prozent des erzielten Bruttojahreseinkommens in den Riester Vertrag einzahlen. Dazu profitieren Studenten von einem Berufseinsteiger Bonus. Im ersten Vertragsjahr zahlt der Staat 200 Euro extra. Voraussetzung ist, dass der Student im Monat des Vertragsschlusses das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Angeboten wird die Riester-Rente in unterschiedlichen Varianten. Neben der klassischen Rentenversicherung mit garantierter Verzinsung werden auch fondsgebundene Rentenversicherungen für Studenten angeboten. Bei einer garantierten Verzinsung haben Studenten den Vorteil, dass sie genau wissen wie hoch die Rente später sein wird. Im Gegenzug bieten fondsgebundene Policen oftmals die bessere Rendite. Dazu können Studenten, die bereits den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie planen von einem Wohn-Riester Vertrag profitieren.

Rürup Rente als Alternative

Studenten, die nicht zu den Förderberechtigten für eine Riester Rente gehören können mit der Rürup- oder Basis Rente ebenfalls eine geförderte Altersversorgung aufbauen. Die Förderung erfolgt dabei über Steuerersparnisse. Interessant ist die Rürup Rente deshalb für Studenten, welche den jährlichen Einkommenssteuergrundfreibetrag von derzeit 8.354 Euro überschreiten. Für das Jahr 2014 können 78 Prozent des abziehbaren Höchstbetrags von 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für gemeinsam veranlagte Paare als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Der prozentuale Anteil steigt jährlich an, bis irgendwann die kompletten Maximalbeträge abgesetzt werden können. Der Abschluss einer Rürup Rente bietet sich insbesondere dann an, wenn nach dem Studium eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird.

Private Rentenversicherung für Studenten ohne Förderung

Neben den klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherungen mit Riester- oder Rürup-Förderung gibt es auch Policen ohne Förderung. Diese müssen jedoch nicht zwangsweise schlechter sein. Um das maximale aus einer Police herauszuholen sollten die Angebote vorab genau miteinander verglichen werden.

Unabhängig von der gewählten Variante ist es in jedem Fall sinnvoll, rechtzeitig für das Alter vorzusorgen. Die gesetzliche Rentenversicherung wird für heutige Studenten in keinem Falle ausreichen um den gewohnten Lebensstandard auch nach dem Erwerbsleben aufrechtzuerhalten. Je früher Studenten mit dem Aufbau ihrer Altersvorsorge anfangen desto geringer sind die späteren Belastungen. Hierbei sind auch wenige Euro im Monat schon eine echte Hilfe.

Private Rentenversicherungen für Studenten werden in verschiedenen Formen angeboten. Bei einer Rentenversicherung mit aufgeschobener Kapitalzahlung wird das Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart. Ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt wird dann eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Die meisten privaten Rentenversicherungen bieten zudem ein Kapitalwahlrecht. Dabei können Versicherte zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer lebenslange Rente wählen. Bei der Riester Rente können maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals in einer Summe ausgezahlt werden. Rentenversicherungen bieten zudem den Vorteil, dass beim Abschluss zumeist keine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird.


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