Betriebliche Altersvorsorge für Angestellte und Arbeitnehmer
Die betriebliche Altersvorsorge besteht bereits seit 150 Jahren und hat sich in dieser Zeit zu einer wichtigen Säule der Altersversorgung für Arbeiter und Angestellte entwickelt. Zu den weiteren Funktionen gehört die Absicherung für Hinterbliebene und bei Invalidität. Arbeitnehmer erhalten dadurch eine zusätzliche private Rente. Je nach genutztem Modell kommen zudem noch steuerliche Vorteile zum Tragen. Dies gilt beispielsweise bei der betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung. Bei dieser weit verbreiteten Variante verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts, welcher dann vom Arbeitgeber direkt in die Altersvorsorge investiert wird. Somit sinkt das zu versteuernde Bruttoeinkommen.
Die wichtigsten Fakten zur betrieblichen Altersvorsorge im Überblick:
- sämtliche Formalitäten werden durch den Arbeitgeber erledigt
- Verwaltungs- und Abschlusskosten sind oftmals günstiger als bei der privaten Altersvorsorge
- Leistungen können speziell auf die jeweilige Berufsgruppe zugeschnitten werden
- Es können mehrere Förderwege nebenher genutzt werden
- Beiträge aus einer Entgeltumwandlung bleiben steuer- und abgabenfrei
Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?
Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Auf diese Weise können Teile des Gehalts bzw. Sonderzahlungen in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. Der Anspruch gilt bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Arbeitgeber muss dem Wunsch der Arbeitnehmer nach einer Entgeltumwandlung nachkommen. Allerdings kann dieser selbst entscheiden, welche Anlageform bzw. Durchführungswege hierfür genutzt werden.
Folgende Durchführungswege sind bei der betrieblichen Altersvorsorge möglich:
- Direktversicherung
- Unterstützungskasse
- Direktzusage
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Pensionskasse und Direktversicherung eignen sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen. Bei Pensionsfonds bestehen die besten Rendite-Möglichkeiten. Sofern der Arbeitgeber von sich aus keinen Durchführungsweg anbietet, kann der Arbeitnehmer die Durchführung der Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung verlangen.
Modelle der betrieblichen Altersvorsorge kurz erklärt
Pensionskasse
Bei einer Pensionskasse handelt es sich um ein Versicherungsunternehmen, welches auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiert ist. Sie kommen in zwei unterschiedlichen Formen vor. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit bieten in der Regel etwas höhere Zinsen. Dagegen ist der Garantiezins bei Aktiengesellschaften etwas niedriger, dafür aber sicher.
Direktversicherung
Kleinere Unternehmen greifen bei der betrieblichen Altersvorsorge zumeist auf eine Direktversicherung zurück. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Lebens- oder Rentenversicherung. Die Beiträge werden durch eine Entgeltumwandlung entweder durch den Arbeitgeber gezahlt oder zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Ansprüche auf eine spätere Rentenzahlung erwirbt jedoch nur der Arbeitnehmer. Diese bleiben auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens in vollem Umfang bestehen. Zudem darf die Versicherung durch den Arbeitgeber weder beleiht noch abgetreten werden. Bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmer kann der Arbeitnehmer die Beitragszahlung selbst übernehmen.
Pensionsfonds
Pensionsfonds räumen dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf vertraglich vereinbarte Leistungen ein. Da es sich hierbei um rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen handelt, besteht eine größere Auswahl an Anlageformen als bei Pensionskassen oder Direktversicherungen. Gleichzeitig bieten Pensionsfonds bessere Rendite-Chancen bei gleichzeitig höherem Risiko. Der Pensionsfonds ist bei einer Insolvenz über verschiedene Institutionen abgesichert, sodass die Rentenzahlungen nicht gefährdet sind. Die Leistungen werden entweder durch eine lebenslange Rente oder über Auszahlungsplan mit anschließender Restverrentung ausgezahlt. Für die Beitragszahlung kann auf Wunsch die Riester-Förderung genutzt werden.
Unterstützungskasse
Bei einer Unterstützungskasse handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Unternehmen, welche ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Dabei besteht immer ein Anspruch der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Die Auszahlung der Rente erfolgt durch die Unterstützungskasse. Reichen der finanziellen Mittel nicht aus wird die Differenz durch den Arbeitgeber ausgeglichen. Eine Riester-Förderung ist bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich.
Direktzusage
Eine Direktzusage ist die einfachste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber zu einer Rentenzahlung an den Arbeitnehmer. Um die Leistungen sicherzustellen, bildet das Unternehmen Pensionsrückstellungen. Ein Schutz bei Insolvenz besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber hierfür eine Rückversicherung abgeschlossen hat. Die Ansprüche auf Leistungen aus dieser betrieblichen Altersvorsorge erlöschen mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Bereits erworbene Anwartschaften bleiben jedoch erhalten. Der Arbeitnehmer kann keine eigenen Beträge einzahlen und es ist auch keinerlei Riester-Förderung möglich.
Mit Zulagen geförderte Nettoentgeltumwandlung
Bei dieser Variante werden die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge aus dem Nettoeinkommen bezahlt. Steuern und Sozialabgaben wurden demnach bereits vom Einkommen abgezogen. Die Nettoentgeltumwandlung wird analog zur Riester Rente mit staatlichen Zulagen gefördert. Zudem profitieren die Arbeitnehmer ebenfalls von steuerlichen Vorteilen. Voraussetzung hierfür ist immer der Abschluss eines riesterfähigen Vorsorgevertrags.
Der Arbeitnehmer zahlt jährlich 4 Prozent seines Bruttoeinkommens in die betriebliche Altersvorsorge ein. Im Gegenzug erhält er eine Zulage von 154 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird der Vertrag pro Kind mit weiteren 185 Euro bezuschusst. Für nach dem 31.12.2007 geborene Kinder gilt eine erhöhte Zulage von 300 Euro. Wer eine Nettogeltumwandlung wünscht, muss diese ausdrücklich beantragen. Andernfalls wird automatisch die Bruttoentgeltumwandlung angewendet.
Auf Wunsch kann die staatliche Förderung auch über Steuervorteile erfolgen. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Während der Ansparphase kann die Förderung somit über die Riester-Zulagen oder einen steuerlichen Sonderausgabenabzug erfolgen.
Wie funktioniert die Bruttoentgeltumwandlung?
Wer sich für eine Bruttoentgeltumwandlung entscheidet, verzichtet auf einen Teil seines Einkommens. Die Lohnanteile werden dann direkt vom Bruttoeinkommen in einen Vorsorgevertrag abgeführt. Statt einer staatlichen Zulage profitieren Arbeitnehmer hierbei steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen. Da die Beträge direkt vom Bruttoeinkommen abgeführt werden, sind diese von Steuer und Sozialabgaben befreit. Dabei gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 2.640 Euro. Alle darüber hinaus gehenden Einzahlungen sind sozialversicherungspflichtig und unterliegen der Besteuerung.
Zusätzlich besteht noch ein jährlicher Freibetrag von 1.800 Euro für die Bruttoentgeltumwandlung. Beträge, die unter Nutzung dieser Freigrenze in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Sozialversicherungsabgaben müssen hierfür jedoch gezahlt werden.
Nachgelagerte Besteuerung
Beide Formen der Entgeltumwandlung unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass spätere Rentenzahlungen der vollen Besteuerung unterliegen. Darüber hinaus müssen auf spätere Leistungen aus der Nettoentgeltumwandlung auch die Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden.
Was passiert mit der Betriebsrente bei einem Arbeitsplatzwechsel?
Ansprüche, die aus vom Arbeitnehmer selbst eingezahlten Beträgen stammen, können nicht mehr verfallen. Diese bleiben somit auch bei einem Betriebswechsel oder vorzeitigem Ausscheiden des Unternehmens voll erhalten. Für vom Arbeitgeber finanzierte Anwartschaften gilt dies jedoch erst nach 25 Jahren. Sind die Anwartschaften unverfallbar geworden, erhalten Arbeitnehmer später eine Betriebsrente vom früheren Arbeitgeber beziehungsweise aus seinem betrieblichen Altersversorgungssystem.