Betriebliche Altersvorsorge Vor- und Nachteile

Trotz gesetzlichem Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge (BAV) lassen viele Arbeitnehmer diese Möglichkeit nach wie vor ungenutzt. Dabei kann sich eine Betriebsrente wirklich lohnen, wie nicht nur die Stiftung Warentest in ihren Tests immer wieder feststellt. Dies gilt besonders dann, wenn der Chef noch etwas dazu beisteuert. Eine Betriebsrente ist jedoch nicht nur für den Arbeitgeber vorteilhaft. Das Unternehmen kann ebenfalls von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren. Wie beider Anlageform gibt es natürlich auch einige Nachteile, welche vor dem Abschluss berücksichtigt werden sollten.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Rechtlicher Anspruch für Arbeitnehmer für eine BAV

Der Chef darf sich dem Wunsche einer betrieblichen Altersvorsorge nicht verweigern. Seit 2002 haben Arbeitnehmer den rechtlichen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung. Lediglich der Durchführungsweg darf vom Unternehmen bestimmt werden. Sofern es im Betrieb noch kein entsprechendes gibt, kann der Mitarbeiter eine Direktversicherung verlangen.

Kein besonderer Aufwand bei betrieblicher Altersvorsorge

Beschäftigte müssen sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um nichts kümmer. Sämtliche Formalitäten werden um Unternehmen übernommen. Die vereinbarten Beiträge werden direkt vom Gehalt in den jeweiligen Vorsorgevertrag eingezahlt.

Staatliche Förderung ist möglich

Die mögliche staatliche Förderung macht die betriebliche Altersvorsorge besonders attraktiv. Beiträge die in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von Steuer und Sozialabgaben befreit. Dazu kommt noch ein Steuerfreibetrag von weiteren 1.800 Euro pro Jahr. Bei einer Nettogeltumwandlung können Arbeitnehmer die Riesterförderung in Anspruch nehmen. Zur staatlichen Grundzulage von 154 Euro kommen pro Kind nochmals 185 bzw. 300 Euro jährlich hinzu. Je nach Einkommen ist eine staatliche Förderung von bis zu 60 Prozent möglich.

BAV: Der Chef spart mit

In vielen Branchen werden Mitarbeiter von ihrem Unternehmen bei der Altersversorgung unterschützt. Dies geschieht oftmals freiwillig oder ist tariflich festgelegt. Mit jeder Zuzahlung erhöht sich die spätere Rentenzahlung.

Günstige Konditionen mit Gruppenverträgen

Werden Verträge für mehrere Mitarbeiter geschlossen bieten die Versicherer deutlich bessere Kosten. Zudem fallen die Abschluss- und Verwaltungskosten um einiges geringer aus.

Garantierte monatliche Rente oder Kapitalauszahlung

Bei Rentenbeginn erhält der Versicherte zusätzlich zur gesetzlichen noch eine Betriebsrente. Dauer und Mindestzahlung werden dabei garantiert. Als Alternative zur monatlichen Rentenzahlung ist auch eine einmalige Kapitalauszahlung möglich. Dies gilt allerdings nur für die Direktversicherung und Pensionskasse. Bei den anderen Varianten ist eine 30-prozentige Kapitalentnahme zum Rentenbeginn möglich.

Kapitalmitnahme bei Arbeitgeberwechsel

Der Vertrag kann auch nach einem Wechsel des Arbeitgebers fortgeführt werden. Im Idealfall gelingt dies ohne besondere Einschränkungen. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Vertrag als Entgeltumwandlung aus dem Bruttoeinkommen weitergeführt werden. Bei einem Übertragungsabkommen von zwei Versicherern besteht die Option, den Vertrag zum neuen Anbieter übertragen zu lassen.

Insolvenzschutz für Betriebsrenten

Die Auszahlung der betrieblichen Rente ist in jedem Falle garantiert. Dies gilt auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens. Dieser wichtige Schutz ist im Betriebsrentengesetz eindeutig geregelt.

Bedarfsgerechte Angebote der betrieblichen Altersvorsorge

Viele Versicherer bieten für die verschiedenen Berufe bedarfsgerechte Lösungen an. So kann die betriebliche Altersvorsorge beispielsweise noch mit einem umfassenden Berufsunfähigkeitsschutz kombiniert werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Rente durch Zusatzleistungen reduziert wird.

Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

Rentenzahlung ist steuerpflichtig

Die monatlichen Rentenzahlungen müssen ebenso wie Einmahl- oder Teilzahlungen in vollem Umfang versteuert werden. Allerdings fällt der persönliche Steuersatz im Alter zumeist deutlich geringer aus. Insofern profitiert man bei der betrieblichen Altersvorsorge dennoch von Steuervorteilen.

Gesetzliche Rente kann sinken

Fließt ein Teil des Bruttoeinkommens in die betriebliche Altersvorsorge, sinken dadurch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dies kann später zu einer geringeren gesetzlichen Rente führen. In der Praxis ist es jedoch so, dass diese Defizite durch die betriebliche Altersvorsorge mehr als ausgeglichen werden. Bei richtiger Vertragswahl lässt sich mit der bAV eine Nettorendite zwischen 4,5 und 5 Prozent erzielen.

Auszahlungszeitpunkt ist festgelegt

Die betriebliche Rente wird frühestens zum 60. Lebensjahr ausgezahlt. Bei ab 2012 geschlossenen Verträgen erfolgt die Rentenzahlung erst ab dem 62. Lebensjahr. Hier ist es sinnvoll, das Ablaufalter mit dem Rentenalter gleichzusetzen.

Kein Wahlrecht

Über die Art der betrieblichen Altersvorsorge entscheidet immer der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss sich dann für den angebotenen Durchführungsweg entscheiden. Sofern das Unternehmen keine betriebliche Altersvorsorge anbietet, können Beschäftigte im Zuge der Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung einzuzahlen.

Vorteile auch für den Arbeitgeber

Für Unternehmen in Deutschland wird es immer schwieriger qualifiziertes Personal zu finden. Mit einer lukrativen betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitgeber sich einen echten Wettbewerbsvorteil verschaffen. Dazu bietet die bAV noch weitere Vorteile für die Betriebe.

Vorteile für Arbeitgeber im Überblick:

  • Motivation von qualifizierten Mitarbeitern und Bindung an das Unternehmen
  • Imagegewinn für das Unternehmen
  • Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung
  • Lohnnebenkosten werden eingespart
  • Durchführungsweg kann selbst bestimmt werden
  • Deutlich günstigere Konditionen bei Gruppenverträgen
  • Je nach Gestaltungsform erfolgt kein Ausweis in der Bilanz
  • Geringer Aufwand in der Verwaltung

Fazit: Nicht auf betriebliche Altersvorsorge verzichten

Mit einer Betriebsrente lässt sich das Leben im Alter deutlich angenehmer gestalten. Deshalb sollten Arbeitnehmer keinesfalls auf eine betriebliche Altersvorsorge verzichten. Im Idealfall können sich Beschäftigte mit dem Chef absprechen und so, die für beide Parteien beste Möglichkeit finden. Wichtige Informationen hierzu ergeben sich aus den aktuellen Testberichten von Stiftung Warentest & Co.

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