Rürup Rente – Basisrente für Selbstständige
Die Rürup Rente (auch Basisrente genannt) ist ein Produkt zur Altersvorsorge, welches durch Steuervergünstigungen staatlich gefordert ist. Die Auszahlung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente ab dem 60. Lebensjahr. Zur Zielgruppe gehören insbesondere Selbstständige und Freiberufler, die sich eine eigenständige Altersvorsorge aufbauen möchten. Da diese nicht über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind, besteht in vielen Fällen keine ausreichende Altersversorgung. Zudem können auch gut verdienende Angestellte und Beamte von den Vorteilen der Rürup Rente profitieren. Damit ist die Rürup Rente das Pendant zur Riester Rente, welche in erster Linie auf einkommensschwache Familien abzielt, jedoch auch gerne von gutverdienenden wegen der Steuervorteile genutzt wird.
Wichtigsten Fakten zur Rürup Rente im Überblick
- Für 2015 sind 80 Prozent der eingezahlten Beträge steuerlich abzugsfähig
- Steuerliche Abzugsfähigkeit wird jährlich um zwei Prozentpunkte erhöht
- Mehrere Rürup Verträge sind ohne Weiteres möglich
- Lebenslange monatliche Rente ab dem 62. Lebensjahr
- Mehrere Anlageformen verfügbar
- Kann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden
Zertifizierung von Rürup Produkten
Wie bei der Riester Rente müssen auch die Anlageprodukte für eine Rürup Rente einige Mindestanforderungen. Um gefördert zu werden müssen die Verträge folgende Bedingungen erfüllen:
- Lebenslange Rentenzahlung muss beinhaltet sein
- Rentenzahlung darf nicht vor dem 60. Bzw. 62. Lebensjahr erfolgen
- Rürup Vertrag ist nicht beleihbar
- Kein vorzeitiger Rückkauf möglich
- Kein Kapitalwahlrecht
Rentenansprüche können entweder durch monatliche sowie viertel- halbjährliche und jährliche Zahlungen wie auch durch eine Einmalzahlung erworben werden.
Für wen eignet sich eine Rürup Rente?
Eine Rürup Rente kann grundsätzlich von jedermann abgeschlossen werden. Besonders interessant ist ein solcher Vertrag jedoch für Selbstständige, Freiberufler sowie gut verdienende Angestellte und Beamte. Dies hängt in erster Linie mit der hohen Steuerbelastung dieser Berufsgruppen zusammen. Mit einer Rürup Rente kann die steuerliche Steuerlast spürbar reduziert werden.
Zudem ist die Rürup Rente für Selbstständige und Freiberufler die einzige Chance auf eine staatlich geförderte Altersvorsorge, da diese von der Riester Rente ausgeschlossen sind. Um eine Altersarmut zu verhindern, bleibt somit oftmals nur der Abschluss eines Rürup Vertrags, um eine steuerbegünstigter Altersvorsorge zu realisieren.
Wie sieht die Förderung der Riester Rente aus?
Die Förderung der Rürup Rente ist im Alterseinkünftegesetz geregelt. Dieses sieht vor, dass die getätigten Einzahlungen schrittweise von der Steuerpflicht freigestellt werden. Beiträge können in einem bestimmten Rahmen als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die Steuerfreistellung erfolgt in Jahresschritten von 2 Prozent. Mit Einführung der Rürup Rente 2005 konnten 60 Prozent der Einzahlungen abgesetzt werden. Somit ist 2025 der Höchstwert von 100 Prozent Abzugsfähigkeit erreicht. Für 2015 liegt die steuerliche Abzugsfähigkeit bei 80 Prozent.
Die berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen werden vom Gesetzgeber jedoch nach oben hin begrenzt. So können im Rahmen der steuerlichen Begünstigung von Rürup-Renten pro Jahr nur jeweils folgende Altersvorsorge-Höchstbeitrag ausgeschöpft werden:
- Ledige 20.000 Euro
- Verheiratete 40.000 Euro
In der Praxis bedeutet dies, dass für 2016 ein Abzug von 80 Prozent des Höchstbetrags möglich ist. Für Ledige wären diese 16.000 Euro und für Verheiratete 32.000 Euro.
Rürup Rente als klassische Rentenversicherung
Eine klassische Rürup Rentenversicherung setzt sich aus einer garantierten Rente sowie den durch die Versicherer erzielten Überschüsse zusammen. Die Garantierente ergibt sich aus den eingezahlten Beträgen abzüglich der anfallenden Kosten. Seit Januar 2015 gilt für alle Produkte ein Garantiezins von 1,25 Prozent. Die Überschüsse hängen immer davon ab, wie gut ein Versicherer wirtschaftet.
Der Kunden kann selbst entscheiden, wie er an den Überschüssen beteiligt werden möchte. Sollen diese direkt in die Rentenzahlung einfließen, bietet sich der Abschluss einer sogenannten Bonusrente an. Alternativ können die Überschüsse auch auf einem separaten Konto verzinst und erst mit Rentenbeginn zum Ersparten hinzugerechnet werden.
Bei der Rentenzahlung wird der Versicherte ebenfalls an den Überschüssen beteiligt. So können Kunden sich zwischen einer gleichbleibenden Zahlung oder einer dynamischen Rente entscheiden. Bei einer konstanten Überschussrente besteht die Gefahr, dass die Rentenzahlung bei sinkenden Überschüssen geringer ausfällt. Dagegen ist die dynamische Rente zunächst etwas niedriger und steigt im Verlauf der Auszahlungsphase an.
Fondsgebundene Rürup Rente mit Beitragsgarantie
Wer nach einer Anlage mit guter Rendite ohne größeres Risiko sucht, kann sich für eine fondsgebundene Rürup Rente mit Beitragsgarantie entscheiden. Hier wird ein Teil der eingezahlten Beträge in festverzinsliche Anlagen und der Rest in Fonds investiert. Bei den meisten Anbietern kann der Kunde auf die Wahl der Fonds Einfluss nehmen.
Zudem wird noch zwischen dynamischen und statischen Hybridprodukten unterschieden. Bei der dynamischen Variante wird ein Teil des Sicherungsvermögens in Renditefonds angelegt, sobald dieses einen gewissen Betrag erreicht hat. Hierfür muss jedoch die Stabilität des Marktes gewährleistet sein. Bei einer negativen Marktentwicklung werden die Gelder wieder aus dem Fonds zurückgezogen. Versicherer die statische Produkte anbieten nehmen von Beginn an eine feste Unterscheidung zwischen Sicherungsvermögen und Renditefonds vor. Da bei negativer Entwicklung keine Verschiebung des Kapitals stattfindet, sind die Renditechancen hier geringer.
Fondsgebundene Rürup Rente ohne Beitragsgarantie
Bei dieser Variante werden Kundengelder in risikoreichere Aktien- und Rentenfonds investiert. Je nach Anbieter können Kunden selbst bestimmen wie die eingezahlten Beträge angelegt werden. Bei einer guten wirtschaftlichen Entwicklung bieten fondsgebundene Rürup Renten deutlich bessere Renditeaussichten als die klassische Variante mit einem Garantiezins. Aufgrund der höheren Schwankungsanfälligkeit birgt die Investition in Fonds allerdings stets das Risiko von wirtschaftlichen Rücksetzern mit entsprechenden Verlusten.
Rürup Rente mit Berufsunfähigkeitsschutz kombinieren
Je nach Anbieter kann die Rürup Rente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden. Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit kann der Vertrag wahlweise beitragsfrei gestellt oder eine Rentenzahlung vereinbart sein. Vorteilhaft dabei ist, dass die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls der steuerlichen Förderung unterliegen. Diese können in gleicher Weise als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Ein Nachteil ergibt sich, falls die Rürup Rente vorzeitig gekündigt werden soll. In diesem Fall fällt auch der Schutz gegen Berufsunfähigkeit weg. Schließt der Versicherte anschließend eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung ab ergibt sich aufgrund des höheren Eintrittsalters auch eine höhere Prämie.
Anbieterwechsel ist möglich
Wer mit seinem aktuellen Anbieter unzufrieden ist, kann den Vertrag während der Ansparzeit kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Möglichkeit in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist. Anders als bei Riester-Verträgen sind die Vertragsunternehmen aber nicht verpflichtet, den Anleger über die genaue Höhe der Wechselkosten bei Rürup Verträgen zu informieren. Insofern können die Kosten je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen. In der Praxis lassen nur wenige Anbieter den Wechsel in der Vermögensaufbauphase zu. Ist das der Fall, werden die bereits erfolgten Einzahlungen auf das neue Versicherungskonto des Sparers übertragen.