Viele Menschen fragen sich, warum sie eine private Unfallversicherung abschließen sollen, denn schließlich gibt es ja schon die gesetzliche Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt ihre Leistungen zwar nach dem gleichen Grundprinzip wie eine private Unfallversicherung, doch gibt es zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung einige wichtige Unterschiede. Der größte Unterschied ist der, das eine private Unfallversicherung auch während der Freizeit greift, die Gesetzliche dagegen nicht.

Gesetzliche Unfallversicherung versichert nur Arbeitsunfälle

Junge Familie mit zwei Kindern lachend vor dem ComputerWie bereits erwähnt, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistungen, wenn ein Unfall während der Freizeit passiert. Wann die gesetzliche Unfallversicherung greift, ist gesetzlich klar geregelt. Abgedeckt sind Unfälle während der Arbeit oder auf dem direkten Wege dorthin und wieder nach Hause. Schüler, Studenten und Kindergartenkinder sind ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag zur Kinderunfallversicherung.

Sollte sich also auf dem Schulweg ein Unfall ereignen, ist das Kind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Auch in einigen anderen Fällen greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Die Definition von „Arbeitsunfall“ erstreckt sich auch auf Arbeitslose. Verunglückt jemand auf dem Weg zu einem Termin beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur, ist die gesetzliche Unfallversicherung für ihn zuständig. Aber Obacht: Ohne Termin greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Wer also einfach nur ein Dokument einreichen möchte, sollte auf dem Weg lieber nicht in einen Unfall verwickelt werden.

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Private Unfallversicherung schützt auch in der Freizeit

Eine private Unfallversicherung deckt alle Bereiche ab, in denen die gesetzliche Unfallversicherung nicht leistet. Der mit Abstand größte Teil aller Unfälle geschieht nicht während der Arbeitszeit, sondern im privaten Bereich. Unfälle im eigenen Haushalt oder während Freizeitaktivitäten machen laut allen Unfallstatistiken den Löwenanteil aus, und genau dann greift die gesetzliche Unfallversicherung eben nicht.

Angenommen man rückt seine Möbel um. Dabei quetscht man sich den Daumen unter einem Schrank ein. Die Verletzungen sind so stark, dass keine andere Möglichkeit bleibt, als den Daumen zu amputieren, wodurch die Arbeitsfähigkeit je nach Beruf enorm eingeschränkt wird. Die gesetzliche Unfallversicherung ist hierfür nicht zuständig und die Krankenkasse kommt nur für die notwendige Versorgung auf, nicht aber für Folgekosten wie Lohnminderung oder –verlust.

Dieses Beispiel ist noch relativ harmlos, denn ohne einen Daumen kann man die meisten Alltagshandlungen weiterhin ausführen. Sitzt man nach einem Unfall aber beispielsweise im Rollstuhl, muss die eigene Wohnung im Regelfall rollstuhlgerecht umgebaut werden. Nach einem Arbeitsunfall trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten, nach einem Freizeitunfall hingegen nicht. Ohne private Unfallversicherung ist man diesbezüglich auf sich allein gestellt bzw. auf die notwendigste Unterstützung seitens der Krankenversicherung angewiesen.

Leistungen der privaten Unfallversicherung sind größer als die der gesetzlichen

Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung gehen über die der gesetzlichen hinaus. So ist in der gesetzlichen Unfallversicherung die Zahlung von Schmerzensgeld ausgeschlossen und Kapitalleistungen im Todesfall werden nicht erbracht. Stirbt jemand durch einen Unfall, bekommen die Angehörigen also nur von der privaten Unfallversicherung finanzielle Unterstützung.

Zudem kann man seine private Unfallversicherung individuell anpassen. Wer zum Beispiel besonderen Wert auf bestimmte Leistungen legt, sucht sich einen Anbieter, der ihm genau das bieten kann. Das gilt auch für die Höhe der Geldleistungen wie die Zahlung von Invaliden- oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt erst eine Unfallrente aus, wenn der Unfall zu einer dauerhaften Erwerbsfähigkeitsminderung von mindestens 20 Prozent geführt hat.

Private Absicherung ist flexibler

Junge Frau beim ArztEine private Unfallversicherung ist hier deutlich flexibler. Liegt eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung vor, zahlt sie Invalidenrente aus, unabhängig davon, ob die Erwerbsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist oder nicht. Hier zählt einzig und allein der Grad der Invalidität.

Beispiel: Laut Gliedertaxe bedeutet der Verlust eines Daumens eine Invalidität von 25 Prozent. Eine private Unfallversicherung schüttet nach Feststellung der Invalidität dauerhaft einen gewissen Anteil der vereinbarten Invaliditätsrente aus. Eine gesetzliche Unfallversicherung macht das nicht, sondern zahlt nur so lange, bis der Verunglückte wieder einer festen Tätigkeit nachgehen kann, beispielsweise nach einer Umschulung.

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Private Unfallversicherung ist sinnvoll

Generell ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sinnvoll. Unfälle mit schwerwiegenden Folgen können jederzeit passieren. Wer sich auf die gesetzliche Unfallversicherung verlässt, geht ein enormes finanzielles Risiko ein. Neben strengeren Regeln und geringeren Leistungen erhält er nämlich überhaupt keine finanzielle Unterstützung, wenn er in einen schweren Unfall verwickelt wird, der sich genau da ereignet, wo die meisten Unfälle passieren: In der Freizeit und im eigenen Haushalt.